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Beratungsförderung: So können Sie sich meine Marketingberatung fördern lassen

Montag, den 30. August 2010 um 12:03 Uhr

Gute Nachrichten für alle Existenzgründer und Beratungsinteressierten: Seit kurzem bin ich für das KfW Gründercoaching Deutschland und die Marketingberatung der NBank zugelassen. Und das bringt wesentliche finanzielle Vorteile für alle, die meine Beratung und mein Coaching in den Bereichen Positionierung, Marketing und Kommunikation in Anspruch nehmen möchten.

Wichtig dabei ist vor allem, dass Sie Ihren Förderungsantrag vor Beginn meiner Beratung genehmigen lassen. Gerne beantworte ich Ihnen auch Fragen zum Ablauf der Förderung. Sprechen Sie mich gerne an.

Also gleich mal los und sichern Sie sich die notwendigen Fördermittel :-)

Mein Beraterprofil bei der KfW Beraterbörse

Hier eine Aufstellung, für wen welche Förderung möglich ist:

Gründungscoaching Deutschland

  • Für Jungunternehmer in den ersten fünf Jahren nach der Gründung
  • Im ersten Jahr nach der Gründung 90 % Förderung möglich
  • 50 % Zuschuss in den alten Bundesländer, 75 % in den neuen Ländern und Regierungsbezirk Lüneburg

Ausführliche Informationen zum Gründercoaching Deutschland bei der KfW

Marketingberatung der NBank

  • Für kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) und Angehörige Freier Berufe mit Sitz in Niedersachsen in der Phase des Unternehmenswachstums und der Bestandssicherung
  • Der Zuschuss beträgt bis zu 50 %
  • Die Förderung umfasst mindestens 7 Tagewerke, jedoch höchstens 15 Tagewerke, im Konvergenzgebiet Lüneburg mindestens 5 Tagewerke, jedoch höchstens 25 Tagewerke.

Hier geht es zu den Infos zur Marketingberatung bei der NBank

BAFA - Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe

  • Beratungen zu Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung und im Vorfeld eines Rating, Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmensführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.
  • Höhe des Zuschusses in den alten Bundesländern 50 % (maximal 1.500 Euro), in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75%( maximal 1.500 Euro)

Auf der Seite der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft) finden Sie weitere Informationen

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